Vorrichtung zum Steuern der Warenaufwicklung bei Webmaschinen

EP1215321 Art B1 4. April 2007

Anmelder: TSUDAKOMA KOGYO KABUSHIKI KAISHA 🇯🇵

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP1215321
Aktenzeichen
EP01126111
Anmeldetag
2. November 2001
Veröffentlichung
4. April 2007
Erteilung
4. April 2007
Rechtsraum
EP
IPC
D03D49/20B65H18/10B65H18/26
Offizieller Volltext

Abstract

Für dieses Patent liegt uns kein Abstract vor.

Anmelder

Firma
TSUDAKOMA KOGYO KABUSHIKI KAISHA
Land
🇯🇵 Japan
🇯🇵 Tsudakoma Kogyo

Tsudakoma Kogyo ist ein japanischer Hersteller von Textilmaschinen, insbesondere Webmaschinen. Der Patentbestand konzentriert sich fast vollständig auf Textiltechnik sowie Fertigungs- und Kunststofftechnik.

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Kanzlei
Boehmert & Boehmert München, Deutschland

Boehmert & Boehmert geht auf die Zulassung von Dr. Karl Boehmert 1931 in Berlin zurück. Mit Standorten in Deutschland, Alicante, Paris und Shanghai bietet die Kanzlei IP aus einer Hand und legt besonderen Wert auf persönliche Mandantenbetreuung statt Anonymität.

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