Binderfasern und Vliesstoff

EP1350869 Art B1 4. Mai 2011

Anmelder: Invista Technologies S.à.r.l., INVISTA Technologies S.à.r.l., ARTEVA TECHNOLOGIES S.à.r.l. 🇨🇭

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP1350869
Aktenzeichen
EP03006296
Anmeldetag
24. März 2003
Veröffentlichung
4. Mai 2011
Erteilung
4. Mai 2011
Rechtsraum
EP
IPC
D01F8/00D01F8/14D04H1/00D04H13/00A61F13/00
Offizieller Volltext

Abstract

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Anmelder

Firmen
Invista Technologies S.à.r.l.
INVISTA Technologies S.à.r.l.
ARTEVA TECHNOLOGIES S.à.r.l.
Land
🇨🇭 Schweiz
🇨🇭 Invista Technologies S.à.r.l

Invista Technologies S.à r.l. ist eine schweizerische Patentholding-Gesellschaft des Faserherstellers Invista, einer Tochter von Koch Industries, bekannt vor allem für Nylonfasern. Das Patentportfolio konzentriert sich auf Textiltechnik und organische Chemie sowie Kunststofftechnik. Anmeldungen sind von 2000 bis 2017 belegt.

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Dr. Müller Patentanwälte Hünfelden, Unbekannt

Von Dipl.-Phys. Dr. Eckhard Müller geführte Kanzlei zwischen Limburg und Frankfurt im beschaulichen Hünfelden-Dauborn. Richtet Beratung ausdrücklich an ein breites Spektrum vom selbstständigen Erfinder bis zum Konzern, deckt neben Patent- und Gebrauchsmusterrecht auch Arbeitnehmererfinder- und Lizenzrecht ab.

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