Airbageinrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen

EP2203331 Art B1 28. November 2012

Anmelder: Takata AG, Takata-Petri AG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP2203331
Aktenzeichen
EP08843505
Anmeldetag
30. Oktober 2008
Veröffentlichung
28. November 2012
Erteilung
28. November 2012
Rechtsraum
EP
IPC
B60R21/231B60R21/237B60R21/235B60R21/217B60R21/232
Offizieller Volltext

Abstract

Für dieses Patent liegt uns kein Abstract vor.

Anmelder

Firmen
Takata AG
Takata-Petri AG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇯🇵 Takata

Ehemaliger japanischer Automobilzulieferer mit Sitz in Tokio, spezialisiert auf Sicherheitssysteme wie Airbags und Sicherheitsgurte. Das Unternehmen meldete 2017 nach einem weltweiten Rückrufskandal um fehlerhafte Airbags Insolvenz an.

1.027 Patente in unserer Datenbank

🇩🇪 Takata-Petri

Takata-Petri war ein deutscher Automobilzulieferer für Insassenschutzsysteme wie Airbags und Lenkräder, früher Teil des Takata-Konzerns. Das Patentportfolio konzentriert sich fast vollständig auf Fahrzeugtechnik. Die Anmeldungen bis 2011 betreffen unter anderem Gasbereitstellungsvorrichtungen für Personenschutzsysteme und kapazitive Sensorbaugruppen.

285 Patente in unserer Datenbank

Kanzlei
Patentanwalt W. Müller Berlin, Deutschland

2015 von Wolfram Müller im Südwesten Berlins gegründete, bewusst kleine Einzelkanzlei. Als European Patent und Trademark Attorney begleitet er Mandanten von Anmeldung über strategische Ausrichtung bis Durchsetzung und Verwertung ihrer Schutzrechte, Beratung auf Deutsch und Englisch.

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Patente gesamt
1
Patentanwälte
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