Flügel einer Tür, eines Fensters oder dergleichen

EP2402540 Art A3 17. August 2016

Anmelder: GEZE GmbH 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP2402540
Aktenzeichen
EP11171825
Anmeldetag
29. Juni 2011
Veröffentlichung
17. August 2016
Rechtsraum
EP
IPC
E06B3/02E05D15/06// E05D5/02
Offizieller Volltext

Abstract

Es wird ein Flügel einer Tür, eines Fensters oder dergleichen beschrieben. Der Flügel weist mindestens zwei zueinander beabstandet angeordnete Scheiben auf. Ferner ist mindestens ein zumindest abschnittsweise zwischen den Scheiben angeordnetes Trage- und/oder Randabschlusselement vorhanden, welches zur Befestigung von Beschlägen, Dichtungen oder dergleichen am Flügel dienen kann, wobei das Trage- und/oder Randabschlusselement mit mindestens einer der Scheiben durch eine Verklebung verbunden ist. Die Verklebung weist mindestens zwei verschiedene Klebstoffe auf.

Anmelder

Firma
GEZE GmbH
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 GEZE

Deutscher Hersteller von Tür- und Fenstertechnik, darunter automatische Türsysteme, Beschläge, Schließanlagen und Sicherheitstechnik für Gebäude und Fluchtwege.

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