Universelle Verriegelung für entlang eines Verfahrwegs bewegbare und schwenkbare Flügel

EP2450509 Art A3 26. April 2017

Anmelder: dormakaba Deutschland GmbH, DORMA Deutschland GmbH, Dorma GmbH + Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP2450509
Aktenzeichen
EP11008523
Anmeldetag
25. Oktober 2011
Veröffentlichung
26. April 2017
Rechtsraum
EP
IPC
E05B47/02E05B65/08E05C1/04// E05B17/10
Offizieller Volltext

Abstract

Die Verriegelung (122, 100) für einen bewegbaren Flügel (2) weist eine Riegelvorrichtung (111 - 114) und eine Eingriffsausnehmung (122) auf. Diese ist an einem ortsfesten Abschnitt) angeordnet oder an einer der Riegelvorrichtung (111-114) zugewandten, zum Verfahrweg im Wesentlichen parallel verlaufenden Seite des Flügels (2) bzw. an einer der Schwenklagerung des Schwenkflügels abgewandten Stirnseite des Schwenkflügels jeweils in Richtung Riegelvorrichtung (111-114) weisend angeordnet. Die Riegelvorrichtung (111- 114) weist einen elektromechanischen Antriebsmechanismus (150) auf, der eingerichtet ist, einen Riegel (111, 112, 114) der Riegelvorrichtung (111 - 114) aus einem Gehäuse (200) der Riegelvorrichtung (111 - 114) in Verriegelungsstellung herauszubewegen oder in das Gehäuse (200) in Entriegelungsstellung hineinzubewegen. Die Riegelvorrichtung (111-114) ist so angeordnet, dass sich der Riegel (111, 112, 114) in Verriegelungsstellung mit der Eingriffsausnehmung (122) so in Eingriff befindet, dass der Flügel (2) an einer Bewegung in zumindest eine Richtung gesperrt ist In Entriegelungsstellung befindet sich der Riegel (111, 112, 114) außer Eingriff mit der Eingriffsausnehmung (122). Eine Flügelanlage (1) weist zumindest einen solchen Flügel (2) und zumindest eine derartige Verriegelung (122, 100) auf. Diese ist angeordnet, den zumindest einen Flügel (2) in Offenstellung oder Schließstellung zu verriegeln. Riegelvorrichtung (111 - 114) oder Eingriffsausnehmung (122) ist an einem ortsfesten Teil der Flügelanlage (1) ortsfest angeordnet. Die Eingriffsausnehmung (122) bzw. die Riegelvorrichtung (111-114) ist dementsprechend am Flügel (2) ortsfest angeordnet.

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Land
🇩🇪 Deutschland
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