Verfahren zur Übertragung über ein Telekommunikationsnetz einer Berechtigungsinformation oder einer mit einem Telekommunikationsendgerät Assoziierten Berechtigung. Telekommunikationsendgerät, System. Computerprogramm und Computerprogrammprodukt
Anmelder: Deutsche Telekom AG 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP2768199
- Aktenzeichen
- EP13000749
- Anmeldetag
- 14. Februar 2013
- Veröffentlichung
- 21. November 2018
- Erteilung
- 21. November 2018
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- H04W12/08H04W4/80H04W4/50G06Q20/04G06Q20/22G06Q30/06G06Q20/32
Abstract
Es wird Verfahren zur Übertragung über ein Telekommunikationsnetz -- einer in einem Speicherbereich eines Telekommunikationsendgeräts gespeicherten und mittels einer NFC-Schnittstelle (Near Field Communication Schnittstelle) benutzbaren Berechtigungsinformation oder -- einer mit einem Telekommunikationsendgerät assoziierten und mittels einer NFC-Schnittstelle benutzbaren Berechtigung von einem ersten Telekommunikationsendgerät auf ein zweites Telekommunikationsendgerät, wobei in einem ersten Zeitpunkt die Berechtigungsinformation in einem ersten Speicherbereich des ersten Telekommunikationsendgeräts gespeichert ist oder die Berechtigung mit dem ersten Telekommunikationsendgerät assoziiert ist und wobei in einem gegenüber dem ersten Zeitpunkt späteren zweiten Zeitpunkt die Berechtigungsinformation in einem zweiten Speicherbereich des zweiten Telekommunikationsendgeräts gespeichert ist oder die Berechtigung mit dem zweiten Telekommunikationsendgerät assoziiert ist, wobei das erste Telekommunikationsendgerät neben der NFC-Schnittstelle eine erste Drahtlosschnittstelle aufweist und das zweite Telekommunikationsendgerät neben der NFC-Schnittstelle eine zweite Drahtlosschnittstelle aufweist, wobei zur Übertragung der Berechtigungsinformation vom ersten Telekommunikationsendgerät zum zweiten Telekommunikationsendgerät die erste und zweite Drahtlosschnittstelle verwendet wird oder zur Übertragung der Berechtigung wenigstens die erste Drahtlosschnittstelle verwendet wird, wobei das erste und zweite Telekommunikationsendgerät während der Übertragung der Berechtigungsinformation oder der Berechtigung einen die Reichweite der NFC-Schnittstelle übersteigenden Abstand voneinander aufweisen.
Anmelder
- Firma
- Deutsche Telekom AG
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
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