Dämmblock für ein Fenster oder Dergleichen

EP2947217 Art B1 2. Mai 2018

Anmelder: Roto Frank AG, ROTO FRANK AG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP2947217
Aktenzeichen
EP15168349
Anmeldetag
20. Mai 2015
Veröffentlichung
2. Mai 2018
Erteilung
2. Mai 2018
Rechtsraum
EP
IPC
E04B7/02E04B7/10E04D13/03E04D13/035F24F13/18E06B7/02E06B7/10E06B3/263E06B3/30E06B7/14
Offizieller Volltext

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Dämmblock (14) zur dämmenden Anordnung in einem Falzbereich (13) zwischen einem Blendrahmen (2) und einem Flügelrahmen (3) eines Fensters, einer Tür oder dergleichen, insbesondere eines Wohndachfensters (1). Es ist vorgesehen, dass der Dämmblock (14) aus mindestens zwei, jeweils über seine Länge verlaufenden Dämmblockteilen (21,22) zusammengesetzt ist und mindestens einen, durch jeweils mindestens eine Ausnehmung (41,42,43,44,45,46) in jedem der Dämmblockteile (21,22) gebildeten Luftführungsweg (47,48,49) aufweist.

Anmelder

Firmen
Roto Frank AG
ROTO FRANK AG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Roto Frank

Roto Frank AG ist ein deutscher Hersteller von Fenster- und Türbeschlägen mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen. Das Patentportfolio ist fast vollständig auf Hochbau und Gebäudetechnik konzentriert, ergänzt um Maschinenelemente und Heiztechnik. Anmeldungen stammen aus den Jahren 2000 bis 2018.

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Kanzlei
Gleiss Große Schrell und Partner mbB Stuttgart, Deutschland

Stuttgarter Kanzlei, die Patentanwälte und Rechtsanwälte unter einem Dach vereint, registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim EUIPO in Alicante. Als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht zugelassen, mit Auslandsnetzwerken unter dem Motto „Your innovation is in good hands“.

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