Vorrichtung zum Erfassen eines Stereobilds
Anmelder: Karl Storz SE & Co. KG 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP3293558
- Aktenzeichen
- EP17190167
- Anmeldetag
- 8. September 2017
- Veröffentlichung
- 10. Mai 2023
- Erteilung
- 10. Mai 2023
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- G02B21/22A61B1/00G03B35/08
Abstract
Eine Vorrichtung (10) zum Erfassen eines Stereobilds umfasst einen ersten Bildsensor (30) mit einer ersten lichtempfindlichen Schicht (32) zum Erfassen eines ersten Bilds, einen zweiten Bildsensor (40) mit einer zweiten lichtempfindlichen Schicht (42) zum Erfassen eines zweiten Bilds, ein erstes Objektiv (50) mit einer ersten bildseitigen Hauptebene (52), das Punkte, die in einer ersten Fläche (70) liegen, scharf auf die erste lichtempfindliche Schicht (32) des ersten Bildsensors (30) abbildet, und ein zweites Objektiv (60) mit einer zweiten bildseitigen Hauptebene (62), das Punkte, die in einer zweiten Fläche (80) liegen, scharf auf die zweite lichtempfindliche Schicht (42) des zweiten Bildsensors (40) abbildet. Der Abstand der ersten bildseitigen Hauptebene (52) des ersten Objektivs (50) von der ersten lichtempfindlichen Schicht (32) des ersten Bildsensors (30) und der Abstand der zweiten bildseitigen Hauptebene (62) des zweiten Objektivs (60) von der zweiten lichtempfindlichen Schicht (42) des zweiten Bildsensors (40) sind verschieden.
Anmelder
- Firma
- Karl Storz SE & Co. KG
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
Deutsches Familienunternehmen mit Sitz in Tuttlingen. Karl Storz entwickelt und fertigt Endoskope sowie medizintechnische Geräte für minimalinvasive Chirurgie.
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Fachgebiete
Stuttgarter Patentanwalt Dr. Stephan Wimmer versteht sich als vertrauensvoller Begleiter durch die Schutzrechtsanmeldung. Deckt das gesamte Spektrum von Gebrauchsmustern über Designs bis Marken ab und bezieht technische, finanzielle und strategische Aspekte in eine ganzheitliche Schutzrechtsstrategie ein.