Bodenbearbeitungssystem mit mindestens einer Intensivzone

EP3412132 Art B1 12. Mai 2021

Anmelder: Andreas Stihl AG & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3412132
Aktenzeichen
EP17400032
Anmeldetag
9. Juni 2017
Veröffentlichung
12. Mai 2021
Erteilung
12. Mai 2021
Rechtsraum
EP
IPC
A01D34/00A47L25/00
Offizieller Volltext

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungssystem aus mindestens einem selbstfahrenden Bodenbearbeitungsgerät (1.1, 1.2, 1.3), wobei das Bodenbearbeitungsgerät (1.1, 1.2, 1.3) einen Antrieb (11), eine Steuereinheit (23) und einen bordeigenen Akku (28) zur Energieversorgung des Bodenbearbeitungsgerätes (1.1, 1.2, 1.3) aufweist. Es ist ein durch eine Randbegrenzung (2) bestimmter Arbeitsbereich (A) für das Bodenbearbeitungsgerät (1.1, 1.2, 1.3) vorgesehen, wobei das Bodenbearbeitungsgerät (1.1, 1.2, 1.3) innerhalb des Arbeitsbereichs (A) einen von der Steuereinheit (23) bestimmten Arbeitsweg (W) fährt. Um Anforderungen an eine unterschiedliche Bearbeitungsintensität von bestimmten Flächenbereichen zu genügen, ist vorgesehen, mindestens eine Intensivgrenze (32) vorzugeben, wobei eine Intensivgrenze (32) jeweils einen Intensivbereich (B) abgrenzt. Das Bodenbearbeitungsgerät (1.1, 1.2, 1.3) bearbeitet in einem Intensivmodus den Intensivbereich (B) bevorzugt.

Anmelder

Firma
Andreas Stihl AG & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Andreas Stihl

Deutscher Hersteller von Motorgeräten mit Sitz in Waiblingen, gegründet 1926. Stihl entwickelt und produziert Motorsägen, Freischneider, Gartengeräte und Forsttechnik.

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Kanzlei
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