Schliesszylinder mit einem zum Schliessen Berechtigten Schlüssel

EP3418476 Art B1 18. November 2020

Anmelder: Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3418476
Aktenzeichen
EP18176591
Anmeldetag
7. Juni 2018
Veröffentlichung
18. November 2020
Erteilung
18. November 2020
Rechtsraum
EP
IPC
E05B47/00E05B27/00E05B11/06
Offizieller Volltext

Abstract

Ein Schließzylinder (1) mit einem zum Schließen berechtigten Schlüssel (2) hat einen von einem Schlüsselmagneten (14) anziehbaren, in einem Kern (4) geführten Sperrkörper (15). Der Sperrkörper (15) steht Fangtaschen (17, 18) im Gehäuse (3) gegenüber. Bei einem nicht zum Schließen berechtigten Schlüssel verhindert ein in der Fangtasche (17, 18) gehaltene Sperrkörper (15) ein Zurückdrehen des Kerns (4) in eine Schlüsselabzugsstellung. Ein nicht zum Schließen berechtigter Schlüssel (22) ohne Schlüsselmagneten (14) ist damit in dem Schließzylinder (1) gefangen.

Anmelder

Firma
Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Aug. Winkhaus

Aug. Winkhaus ist ein deutsches Familienunternehmen aus Münster, das Beschlagsysteme für Fenster, Türen und Sicherheitstechnik herstellt. Das Patentportfolio konzentriert sich sehr stark auf Hochbau und Gebäudetechnik, mit Nebenschwerpunkt in Anzeige- und Signaltechnik. Anmeldungen reichen von 2000 bis in die Gegenwart.

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