Garniturdraht

EP3473754 Art B1 19. Mai 2021

Anmelder: Groz-Beckert KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3473754
Aktenzeichen
EP17197463
Anmeldetag
20. Oktober 2017
Veröffentlichung
19. Mai 2021
Erteilung
19. Mai 2021
Rechtsraum
EP
IPC
D01G15/88
Offizieller Volltext

Abstract

Ein Garniturdraht weist in seiner Längsrichtung aufeinander folgende Zähne, die in der Längsrichtung in einer Teilung beabstandet angeordnet sind, auf. Die Zähne sind in Längsrichtung von einer ersten Seite von einer Zahnbrust und von einer zweiten Seite von einem Zahnrücken begrenzt. Die Zahnbrust und der Zahnrücken von aufeinander folgenden Zähnen gehen in der Höhenrichtung des Garniturdrahts nach unten in einem Zahngrund in einander über und bilden in der Höhenrichtung des Garniturdrahts nach oben eine Zahnspitze. Die Zahntiefe ist durch den größten Abstand in Höhenrichtung des Garniturdrahts von der Zahnspitze zum Zahngrund bestimmt. Ein Verhältnis von Teilung zu Zahntiefe ist kleiner 1,1. Der Garniturdraht ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand, gemessen senkrecht zu einer Tangente an einen Wendepunkt zwischen Zahnrücken und Zahngrund, von diesem Wendpunkt zur gegenüberliegenden Zahnbrust größer ist als ein Viertel der Teilung.

Anmelder

Firma
Groz-Beckert KG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Groz-Beckert

Deutsches Unternehmen, das Präzisionsteile für die Textilindustrie herstellt, insbesondere Nadeln, Systemteile und Werkzeuge für Stricken, Weben, Filzen und Tuften.

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