Absicherung einer Gefahrenstelle

EP3893145 Art B1 16. März 2022

Anmelder: SICK AG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3893145
Aktenzeichen
EP20168253
Anmeldetag
6. April 2020
Veröffentlichung
16. März 2022
Erteilung
16. März 2022
Rechtsraum
EP
IPC
G06K9/00
Offizieller Volltext

Abstract

Es wird ein Verfahren zur Absicherung mindestens einer Gefahrenstelle (26, 26a) angegeben, bei dem 3D-Bilddaten eines Überwachungsbereichs (20, 36) zu der Gefahrenstelle (26, 26a) erfasst und die 3D-Bilddaten ausgewertet werden, um fein erfasste Objekte (28, 34) mit einer ersten Objekterkennung bei einem feinen Detektionsvermögen und grob erfasste Objekte (28) mit einer zweiten Objekterkennung bei einem groben Detektionsvermögen zu erkennen, wobei das Detektionsvermögen eine Mindestgröße festlegt, ab der Objekte (28) sicher erfasst werden und wobei der kürzeste Abstand (40, 42) zwischen den erfassten Objekten (28) und der Gefahrenstelle (26, 26a) bestimmt wird. Dabei wird ein erster kürzester Abstand (42) zwischen den fein erfassten Objekten (28, 34) und der Gefahrenstelle (26, 26a) und ein zweiter kürzester Abstand (40) zwischen den grob erfassten Objekten (28) und der Gefahrenstelle (26, 26a) bestimmt, und der Absicherung wird als kürzester Abstand der größere Wert von erstem kürzestem Abstand (42) und zweitem kürzestem Abstand (40) zu Grunde gelegt.

Anmelder

Firma
SICK AG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 SICK

Deutsches Unternehmen mit Sitz in Waldkirch, das Sensoren und Sensorlösungen für industrielle Automatisierung, Fabrik-, Logistik- und Prozessautomation entwickelt und herstellt.

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