Übertragung von Nachrichten in einer Funkrufanordnung
Anmelder: Swissphone Wireless AG 🇨🇭
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP3941025
- Aktenzeichen
- EP20186548
- Anmeldetag
- 17. Juli 2020
- Veröffentlichung
- 20. August 2025
- Erteilung
- 20. August 2025
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- H04L12/18H04L51/48H04L51/58H04L9/40
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Funkrufanordnung (100) zur Übertragung von Nachrichten, insbesondere von Alarmmeldungen, an Funkmeldeempfänger (10) gemäss einem Funkrufprotokoll. Das Funkrufprotokoll ist zur Sendung von alphanumerischen Nachrichten (30) eines ersten Nachrichtenformats vorgesehen. Jede alphanumerische Nachricht (30) des ersten Nachrichtenformats weist eine Funkrufadresse (35) gemäss einem ersten Adresstyp und einen Meldungsteil (36) mit einem Meldungstext auf. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Funkrufanordnung (100) zur Übertragung von alphanumerischen Nachrichten (40, 50) eines zweiten Nachrichtenformats konfiguriert ist, wobei die alphanumerischen Nachrichten (40, 50) des zweiten Nachrichtenformats eine dedizierte Funkrufadresse (45) des ersten Adresstyps, welche die alphanumerischen Nachrichten (40, 50) des zweiten Nachrichtenformats markiert; aufweisen. Die alphanumerischen Nachrichten (40, 50) des zweiten Nachrichtenformats weisen ferner eine oder mehrere Funkrufadressen (81) eines zweiten Adresstyps und einen gemeinsamen Meldungstext (47) für die eine oder die mehreren Funkrufadressen (81) des zweiten Adresstyps auf.
Anmelder
- Firma
- Swissphone Wireless AG
- Land
- 🇨🇭 Schweiz
Fachgebiete
1878 in Zürich gegründet, zählt E. Blum & Co. zu den traditionsreichsten Patent- und Markenanwaltskanzleien der Schweiz. Nach eigenen Angaben deckt sie weit über fünfzig Technologiefelder ab, von additiver Fertigung bis Verfahrenstechnik, und berät auch im Rahmen des Innosuisse-Coachings.
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E. Blum & Co. AG
E. Blum & Co. AG · Zürich