Tasche für einen Hängeförderer und Entsprechender Hängeförderer

EP4446256 Art B1 8. Oktober 2025

Anmelder: BEUMER Group GmbH & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4446256
Aktenzeichen
EP23167580
Anmeldetag
12. April 2023
Veröffentlichung
8. Oktober 2025
Erteilung
8. Oktober 2025
Rechtsraum
EP
IPC
B65G1/137B65G17/48// B65G47/34
Offizieller Volltext

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tasche (1) für einen Hängeförderer (100), welche zwei Taschenwände (2) aufweist, die an einem Taschenboden (3) lösbar miteinander verbunden sind, wobei die Tasche (1zumindest eine Stellmechanik (10) zum Lösen der am Taschenboden (3) verbundenen Taschenwände (2) voneinander zum Ausbilden einer Entladeöffnung aufweist, wobei die Tasche (1) ein Betätigungsmittel (20) aufweist, welches dazu eingerichtet ist, in Reaktion auf ein entsprechendes Funksignal die zumindest eine Stellmechanik (10) so zu betätigen, so dass der Taschenboden (3) geöffnet wird. Die Erfindung betrifft ferner einen entsprechenden Hängeförderer (100).

Anmelder

Firma
BEUMER Group GmbH & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 BEUMER Group

Deutsches Familienunternehmen mit Sitz in Beckum. BEUMER Group entwickelt Förder-, Verlade-, Palettier- und Verpackungstechnik für Logistik und Industrie.

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Kanzlei
Boehmert & Boehmert München, Deutschland

Boehmert & Boehmert geht auf die Zulassung von Dr. Karl Boehmert 1931 in Berlin zurück. Mit Standorten in Deutschland, Alicante, Paris und Shanghai bietet die Kanzlei IP aus einer Hand und legt besonderen Wert auf persönliche Mandantenbetreuung statt Anonymität.

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