Vorrichtung zum Auswerfen von Gegenständen

EP4756354 10. Juni 2026

Anmelder: Artoz Papier AG 🇨🇭

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4756354
Anmeldetag
2. Dezember 2025
Veröffentlichung
10. Juni 2026
Rechtsraum
EP
IPC
F41B7/00, A63H37/00
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Vorrichtung zum Auswerfen von Gegenständen (1), umfasst eine Aussenhülse (21) und einen Auswerfer (4). Der Auswerfer ist im Inneren der Aussenhülse entlang einer axialen Richtung beweglich. Ein Zwischenboden (22) bildet zusammen mit der Aussenhülse eine Basis (2) der Vorrichtung zum Auswerfen von Gegenständen. Zwischen dem Auswerfer (4) und dem Zwischenboden (22) ist ein elastisch vorspannbares Element (5) angeordnet. Der Auswerfer weist ein Rastelement (42) auf und die Basis weist eine Rastaufnahme (224) auf, die konfiguriert und angeordnet sind, um miteinander eine formschlüssige Verbindung zu bilden, welche eine Bewegung des Auswerfers vom Zwischenboden weg zu blockieren konfiguriert ist. Das elastisch vorspannbare Element (5) ist derart bemessen ist, dass es, wenn das Rastelement (42) mit der Rastaufnahme (224) eingerastet ist, unter einer Vorspannung steht und eine in eine Auswerferichtung (7) gerichtete Kraft auf den Auswerfer (4) ausübt. Ein Auslöseelement (6) ist konfiguriert ist, um den Formschluss zwischen dem Rastelement und der Rastaufnahme zu lösen.

Anmelder

Firma
Artoz Papier AG
Land
🇨🇭 Schweiz
Kanzlei
Freigutpartners IP Law Firm Baden, Schweiz

Zusammenschluss von IP-Rechts- und Patentanwälten mit Standorten in Zürich, Bern und Baden (AG seit 2020). Deckt ungewöhnlich breit Marken-, Design-, Domain-, Lauterkeits-, Urheber-, Kunst- und Namensrecht sowie Know-how-Schutz ab.

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Patentanwälte
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