Hybride Identifizierung von Personen

EP4756651 10. Juni 2026

Anmelder: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Bundesamt für Sicherheit in der 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4756651
Anmeldetag
5. Dezember 2025
Veröffentlichung
10. Juni 2026
Rechtsraum
EP
IPC
G06F21/32
Offizieller Volltext

Abstract

Die Offenbarung betrifft ein Identifizierungsverfahren, das ein Bereitstellen einer Zentraleinheit und einer örtlich getrennten Datenerfassungsvorrichtung aufweist. Die Datenerfassungsvorrichtung ist an die Zentraleinheit über einen vorzugsweise gesicherten Kommunikationskanal angebunden. Das Verfahren umfasst ein Initiieren einer Identifizierung einer Person durch die Datenerfassungsvorrichtung basierend auf einem Identifikationsdokument, das der Person zugeordnet ist, umfassend Erfassen von auf dem Identifikationsdokument hinterlegten Informationen durch die Datenerfassungsvorrichtung, Erfassen mindestens eines Merkmals der Person durch die Datenerfassungsvorrichtung und Bereitstellen einer Benutzeroberfläche zur Eingabe eines Prüfprotokolls. Die hinterlegten Informationen, das mindestens eine Merkmal der Person und das Prüfprotokoll werden über den Kommunikationskanal an die Zentraleinheit übertragen. Das Verfahren umfasst ferner ein Durchführen der Identifizierung der Person durch die Zentraleinheit, umfassend Prüfen der hinterlegten Informationen, des mindestens einen Merkmals der Person und des Prüfprotokolls, um ein Prüfergebnis mit einem Vertrauenswert zu erhalten und falls der Vertrauenswert unterhalb eines vorgegebenen Schwellwerts liegt, Initiieren einer Verifizierung des Prüfergebnisses, und Kommunizieren des Prüfergebnisses an eine Endvorrichtung. Ferner sind eine Vorrichtung und ein entsprechendes System offenbart.

Anmelder

Firma
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Land
🇩🇪 Deutschland
Kanzlei
Boehmert & Boehmert München, Deutschland

Boehmert & Boehmert geht auf die Zulassung von Dr. Karl Boehmert 1931 in Berlin zurück. Mit Standorten in Deutschland, Alicante, Paris und Shanghai bietet die Kanzlei IP aus einer Hand und legt besonderen Wert auf persönliche Mandantenbetreuung statt Anonymität.

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