Fensteranordnung
Anmelder: Küster Holding GmbH 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP4782644
- Anmeldetag
- 9. Juli 2025
- Veröffentlichung
- 29. Juli 2026
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- E06B9/264, E06B3/36
Abstract
Fensteranordnung (2), umfassend einen Einbaufensterrahmen (4) und eine Isolierglasanordnung (18) mit einer inneren Verglasung (22) und einer im Abstand davon angeordneten äußeren Verglasung (26), und mit einem in einem Zwischenraum zwischen den beiden Verglasungen (22, 26) integrierten und durch eine elektromotorische Antriebseinheit angetriebenen Sonnenschutz- oder Verdunkelungsbehang, und mit einem an oder im Einbaufensterrahmen (4) gelagerten Fensterelement (8), welches die beiden Verglasungen (22, 26) von außen umfasst, wobei in dem Fensterelement (8) ein Akku (30), insbesondere austauschbar, angeordnet ist und mit einen im Fensterelement (8) angeordneten elektrischen ersten Ladekontakt (34) verbunden ist, wobei im Einbaufensterrahmen (4) ein zweiter Ladekontakt (38) angeordnet ist zur Kontaktierung des ersten Ladekontaktes (34) im geschlossenen Zustand der Fensteranordnung (2).
Anmelder
- Firma
- Küster Holding GmbH
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
Fachgebiete
Von Dipl.-Phys. Dr. Eckhard Müller geführte Kanzlei zwischen Limburg und Frankfurt im beschaulichen Hünfelden-Dauborn. Richtet Beratung ausdrücklich an ein breites Spektrum vom selbstständigen Erfinder bis zum Konzern, deckt neben Patent- und Gebrauchsmusterrecht auch Arbeitnehmererfinder- und Lizenzrecht ab.