Handgeführtes Arbeitsgerät

EP2431132 Art B1 3. Juli 2019

Anmelder: Andreas Stihl AG & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP2431132
Aktenzeichen
EP11007157
Anmeldetag
3. September 2011
Veröffentlichung
3. Juli 2019
Erteilung
3. Juli 2019
Rechtsraum
EP
IPC
B25F5/00
Offizieller Volltext

Abstract

Ein handgeführtes Arbeitsgerät besitzt einen elektrischen Antriebsmotor (24) und einen Energieversorgungseinheit für den Antriebsmotor (24). Die Energieversorgungseinheit ist in einer Aufnahme (7) eines Gehäuses (2) des Arbeitsgeräts angeordnet. Das Arbeitsgerät besitzt eine elektronische Steuerung (17) und ein Gebläserad (29) zur Förderung von Kühlluft. Das Gebläserad (29) ist von einem Antriebsmotor (24) angetrieben. Das Gehäuse (2) besitzt mindestens eine Lufteintrittsöffnung (10) für Kühlluft, über die das Gebläserad (29) im Betrieb einen ersten Kühlluftstrom (22) ansaugt. Ein zweiter Kühlluftstrom (23) wird über die Aufnahme (7) in das Gehäuse (2) angesaugt.

Anmelder

Firma
Andreas Stihl AG & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Andreas Stihl

Deutscher Hersteller von Motorgeräten mit Sitz in Waiblingen, gegründet 1926. Stihl entwickelt und produziert Motorsägen, Freischneider, Gartengeräte und Forsttechnik.

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Kanzlei
Patentanwälte Jackisch & Partner mbB Stuttgart, Deutschland

Patentanwälte Jackisch & Partner geht auf die 1988 gegründete Praxis von Dipl.-Ing. Walter Jackisch in Stuttgart zurück, mbB-Struktur seit 1996. Eine der älteren registrierten Kanzleien im Stuttgarter Partnerschaftsregister, breit aufgestellt im gewerblichen Rechtsschutz.

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