Staubfilterbeutel für einen Staubsauger sowie Anordnung eines Staubfilterbeutels in einem Staubsauger
Anmelder: Vorwerk & Co. Interholding GmbH 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP2923624
- Aktenzeichen
- EP15157713
- Anmeldetag
- 5. März 2015
- Veröffentlichung
- 5. August 2020
- Erteilung
- 5. August 2020
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- A47L9/14
Abstract
Die Erfindung betrifft zunächst einen Staubfilterbeutel (4) für einen Staubsauger (1), insbesondere einen elektromotorisch betriebenen Staubsauger (1), gegebenenfalls auch einen Staubsauger (1) in Form eines selbsttätig verfahrbaren Bodenreinigungsgerätes, mit einer Halteplatte (11), an welcher ein Staubbeutel (12) befestigt ist, und welche eine vorzugsweise verschließbare Eintragsöffnung (18) für in einer im Wesentlichen senkrecht zu einer Öffnungsfläche der Eintragsöffnung (18) in einer Eintragsrichtung strömenden, staubbeladenen Luft aufweist, wobei weiter entgegen der Eintragsrichtung der staubbeladenen Luft vorgelagert zu einer Befestigungsfläche (22) des Staubbeutels (4) an der Halteplatte (11) ein Untergreifabschnitt (24) der Halteplatte (11) ausgebildet ist. Zur Weiterbildung des Staubfilterbeutels wird vorgeschlagen, dass der Untergreifabschnitt (24) in einer der Eintragsrichtung entsprechenden Projektionsrichtung in Überdeckung ist zu einem die Befestigungsfläche (22) bildenden oder in diese übergehenden Teil (23) der Halteplatte (11), wobei zwischen dem Untergreifabschnitt (24) und dem Teil (23) der Halteplatte (11) ein Eingriffraum (25) verbleibt. Des Weiteren betrifft die Erfindung die Anordnung eines Staubfilterbeutels (4) mit einer Halteplatte (11) und einem an der Halteplatte (11) befestigten Staubbeutel (12) in einem Staubsauger (1).
Anmelder
- Firma
- Vorwerk & Co. Interholding GmbH
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
Deutsche Holdinggesellschaft des Familienunternehmens Vorwerk mit Sitz in Wuppertal. Entwickelt und vertreibt Haushaltsgeräte wie den Thermomix sowie Reinigungs- und Kosmetikprodukte im Direktvertrieb.
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Fachgebiete
Die Wuppertaler Kanzlei geht auf Johannes Rieder zurück, der schon vor dem ersten deutschen Patentanwaltsgesetz von 1900 als Berater für Erfinder tätig war. Mit über hundertjähriger Kontinuität am Standort zählt sie zu den traditionsreichsten Patentanwaltspraxen im Bergischen Land.