Heckenschere

EP3236038 Art B1 24. Juli 2019

Anmelder: Andreas Stihl AG & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3236038
Aktenzeichen
EP17000626
Anmeldetag
12. April 2017
Veröffentlichung
24. Juli 2019
Erteilung
24. Juli 2019
Rechtsraum
EP
IPC
F01N13/08F01N13/16F01N13/18A01G3/053B25F5/00F02B63/02B25F5/02// F01N1/00
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Heckenschere (1) besitzt mindestens einen Messerbalken (3, 4) und einen Verbrennungsmotor (15) zum hin- und hergehenden Antrieb des Messerbalkens (3, 4). Der Verbrennungsmotor (15) besitzt einen Abgasschalldämpfer (34), aus dem Abgase durch einen Auslass (52) austreten. Der Auslass (52) ist über ein Abgasrohr (36) mit einer Auslassöffnung (42) verbunden. Eine einfache Herstellung bei geringer Verschmutzungsneigung des Abgasschalldämpfers (34) wird erreicht, wenn das Abgasrohr (36) dichtend am Auslass (52) des Abgasschalldämpfers (34) fixiert ist, wenn das Abgasrohr (36) mehrteilig ausgebildet ist und mindestens einen ersten Abschnitt (37) und einen vom ersten Abschnitt (37) getrennt ausgebildeten zweiten Abschnitt (38) umfasst und wenn mindestens ein Abschnitt des Abgasrohrs (36) aus Kunststoff besteht.

Anmelder

Firma
Andreas Stihl AG & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Andreas Stihl

Deutscher Hersteller von Motorgeräten mit Sitz in Waiblingen, gegründet 1926. Stihl entwickelt und produziert Motorsägen, Freischneider, Gartengeräte und Forsttechnik.

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Kanzlei
Patentanwälte Jackisch & Partner mbB Stuttgart, Deutschland

Patentanwälte Jackisch & Partner geht auf die 1988 gegründete Praxis von Dipl.-Ing. Walter Jackisch in Stuttgart zurück, mbB-Struktur seit 1996. Eine der älteren registrierten Kanzleien im Stuttgarter Partnerschaftsregister, breit aufgestellt im gewerblichen Rechtsschutz.

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