Berechtigung zum Öffnen eines Aufnahmefachs eines unbemannten Fahrzeugs

EP3306578 Art B1 3. März 2021

Anmelder: Deutsche Post AG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3306578
Aktenzeichen
EP17194127
Anmeldetag
29. September 2017
Veröffentlichung
3. März 2021
Erteilung
3. März 2021
Rechtsraum
EP
IPC
G07C9/00G06Q10/08// G06Q50/28G06Q50/30
Offizieller Volltext

Abstract

Es wird unter anderem offenbart ein Verfahren zum Prüfen der Berechtigung zum Öffnen eines Aufnahmefachs (30) eines unbemannten Fahrzeugs (3), das Verfahren umfassend: - Erhalten (301) einer Anforderung zum Öffnen des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) und einer ersten Berechtigungsnachweisinformation; - Erfassen (302-303) einer Position des unbemannten Fahrzeugs (3) und zumindest eines von der Position des unbemannten Fahrzeugs (3) abhängigen Umweltparameters; - Prüfen (304) der Berechtigung der Anforderung zum Öffnen des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) in Abhängigkeit von der erhaltenen ersten Berechtigungsnachweisinformation, der erfassten Position des unbemannten Fahrzeugs (3) und dem erfassten Umweltparameter; und - Öffnen und/oder Bewirken des Öffnens (306) des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) nur dann, wenn das Prüfen ergibt, dass die Anforderung zum Öffnen des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) berechtigt ist.

Anmelder

Firma
Deutsche Post AG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Deutsche Post AG

Deutscher Post- und Logistikkonzern, heute Teil der DHL Group, aktiv in Brief- und Paketzustellung sowie internationaler Logistik. Patente betreffen Logistik- und Zustelltechnik.

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