Berechtigung zum Öffnen eines Aufnahmefachs eines unbemannten Fahrzeugs
Anmelder: Deutsche Post AG 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP3306578
- Aktenzeichen
- EP17194127
- Anmeldetag
- 29. September 2017
- Veröffentlichung
- 3. März 2021
- Erteilung
- 3. März 2021
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- G07C9/00G06Q10/08// G06Q50/28G06Q50/30
Abstract
Es wird unter anderem offenbart ein Verfahren zum Prüfen der Berechtigung zum Öffnen eines Aufnahmefachs (30) eines unbemannten Fahrzeugs (3), das Verfahren umfassend: - Erhalten (301) einer Anforderung zum Öffnen des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) und einer ersten Berechtigungsnachweisinformation; - Erfassen (302-303) einer Position des unbemannten Fahrzeugs (3) und zumindest eines von der Position des unbemannten Fahrzeugs (3) abhängigen Umweltparameters; - Prüfen (304) der Berechtigung der Anforderung zum Öffnen des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) in Abhängigkeit von der erhaltenen ersten Berechtigungsnachweisinformation, der erfassten Position des unbemannten Fahrzeugs (3) und dem erfassten Umweltparameter; und - Öffnen und/oder Bewirken des Öffnens (306) des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) nur dann, wenn das Prüfen ergibt, dass die Anforderung zum Öffnen des Aufnahmefachs (30) des unbemannten Fahrzeugs (3) berechtigt ist.
Anmelder
- Firma
- Deutsche Post AG
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
Deutscher Post- und Logistikkonzern, heute Teil der DHL Group, aktiv in Brief- und Paketzustellung sowie internationaler Logistik. Patente betreffen Logistik- und Zustelltechnik.
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Vertreten von
-
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Cohausz & Florack · Düsseldorf