Überwachungsanordnung für eine Laseranlage sowie Laseranlage mit der Überwachungsanordnung

EP3323549 Art B1 7. Januar 2026

Anmelder: Erlas Erlanger Lasertechnik GmbH 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3323549
Aktenzeichen
EP17189742
Anmeldetag
7. September 2017
Veröffentlichung
7. Januar 2026
Erteilung
7. Januar 2026
Rechtsraum
EP
IPC
B23K26/03B23K31/12
Offizieller Volltext

Abstract

Bei der Lasermaterialbearbeitung wird ein fokussierter Laserstrahl auf ein Werkstück gerichtet, um dieses zum Beispiel zu schneiden oder zu schweißen. Wie jede Anlage in der industriellen Fertigung müssen auch Laseranlagen allen Anforderungen der Arbeitssicherheit entsprechen. Es wird eine Überwachungsanordnung 16 für eine Laseranlage 1 zur Umsetzung eines Laserbearbeitungsprozesses vorgeschlagen, mit einer Auswerteeinrichtung 10, wobei die Auswerteeinrichtung 10 eine Eingangsschnittstelle 9 zur Übernahme von mindestens einem Sensorsignal, wobei das Sensorsignal eine Lichtemission des Laserbearbeitungsprozesses beschreibt, sowie eine Ausgangsschnittstelle 12 zur Ausgabe eines Notsignals zur Einleitung einer Notreaktion für die Laseranlage 1 aufweist, wobei die Auswerteeinrichtung 10 ausgebildet ist, das Sensorsignal auf Abweichungen der Lichtemission in dem Laserbearbeitungsprozess zu untersuchen und bei Detektion einer Abweichung das Notsignal auszugeben.

Anmelder

Firma
Erlas Erlanger Lasertechnik GmbH
Land
🇩🇪 Deutschland
Kanzlei
Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Univ. Matthias Negendanck Nürnberg, Deutschland

Patentmanufaktur ist eine Nürnberger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei unter Leitung von Dr. Matthias Negendanck, die zu Marken, Designs und Patenten vor nationalen, europäischen und internationalen Ämtern berät.

64
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