Schnellwechselkupplung

EP3520953 Art B1 4. November 2020

Anmelder: Eberspächer Exhaust Technology GmbH & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3520953
Aktenzeichen
EP19153857
Anmeldetag
28. Januar 2019
Veröffentlichung
4. November 2020
Erteilung
4. November 2020
Rechtsraum
EP
IPC
B23K37/04
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Schnellwechselkupplung (16) zur Ankopplung eines Vorrichtungsträgers (14) an eine Trägereinheit (12) einer Schweißzelle (11), insbesondere zum Verschweißen von Komponenten für Brennkraftmaschinenabgasanlagen, umfasst eine an einer Trägereinheit (12) einer Schweißzelle festzulegende erste Kupplungseinheit (18) und wenigstens eine an einem Vorrichtungsträger (14) festzulegende zweite Kupplungseinheit (20), wobei eine Kupplungseinheit von erster Kupplungseinheit (18) und zweiter Kupplungseinheit (20) eine Schiebe-Eingriffsaussparung (24) aufweist und die andere Kupplungseinheit von erster Kupplungseinheit (18) und zweiter Kupplungseinheit (20) einen in einer Schieberichtung (R) in die Schiebe-Eingriffsaussparung (24) einschiebbaren Schiebe-Eingriffskörper (26) aufweist, ferner umfassend eine zwischen einem Freigabezustand und einem Formschluss-Positionierzustand verstellbare Formschluss-Positionieranordnung (46), wobei bei in die Schiebe-Eingriffsaussparung (24) eingreifend positioniertem Schiebe-Eingriffskörper (26) die Formschluss-Positionieranordnung (46) im Formschluss-Positionierzustand den Schiebe-Eingriffskörper (26) in einer Betriebsstellung bezüglich der Schiebe-Eingriffsaussparung (24) positioniert gegen Verschiebung in der Schiebe-Eingriffsaussparung (24) hält.

Anmelder

Firma
Eberspächer Exhaust Technology GmbH & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Eberspächer Exhaust Technology

Eberspächer Exhaust Technology ist die Abgastechnik-Sparte des deutschen Automobilzulieferers Eberspächer-Gruppe mit Sitz in Esslingen. Das Patentportfolio konzentriert sich stark auf Antriebstechnik für Verbrennungsmotoren, ergänzt um Fluid- und Verfahrenstechnik. Die Anmeldungen aus den Jahren 2003 bis 2021 betreffen unter anderem Gasmischer und Abgasanlagen für Kraftfahrzeuge.

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