Verfahren zum Stapeln von Artikeln Und/oder Stückgütern und Stapelbildungsvorrichtung

EP3587313 Art B1 28. Mai 2025

Anmelder: Krones Aktiengesellschaft 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3587313
Aktenzeichen
EP19166498
Anmeldetag
1. April 2019
Veröffentlichung
28. Mai 2025
Erteilung
28. Mai 2025
Rechtsraum
EP
IPC
B65G57/32B65G61/00// B65G57/00
Offizieller Volltext

Abstract

<div notation="docdba" type="abstract" xml:base="/api/emi/section/4556e9f8-0610-494f-aa49-6bf4a7ad8f4b/image" xml:lang="de"><p>Es ist ein eine Stapelbildungsvorrichtung (1) offenbart. Die Stapelbildungsvorrichtung (1) umfasst wenigstens eine Transporteinrichtung (40) zur Bewegung von Transportpaletten (12) sowie mindestens einen Manipulator (13, 14), welcher zum Herstellen wenigstens zweier übereinander gestapelter Lagen an Artikeln (3) auf einer jeweiligen über die wenigstens eine Transporteinrichtung (40) bewegten Transportvorsehung (11) ausgebildet ist. Es ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Transporteinrichtung (40) und der mindestens eine Manipulator (13, 14) derart miteinander in Wirkverbindung stehen, dass eine jeweilige Transportvorsehung (11) zumindest zeitweise und vorzugsweise durchgehend während des Herstellens der wenigstens zwei übereinander gestapelten Lagen an Artikeln (3) mittels der wenigstens einen Transporteinrichtung (40) bewegbar ist.</p></div>

Anmelder

Firma
Krones Aktiengesellschaft
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Krones

Deutscher Maschinenbaukonzern mit Sitz in Neutraubling. Entwickelt und fertigt Anlagen zum Abfüllen, Verpacken und Verarbeiten für die Getränke- und Lebensmittelindustrie.

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Kanzlei
Benninger Patentanwaltskanzlei Regensburg, Deutschland

Seit 2002 eigenständige Praxis in Regensburg nach dem Leitgedanken, dass die Idee vom Mandanten stammt und die Kanzlei sich um die rechtliche Absicherung kümmert. Team aus Patentanwälten und Ingenieuren berät zu Patenten, Marken und Geschmacksmustern auf Deutsch und Englisch.

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