Bodenhalterung für eine Haltestange

EP3725199 Art B1 1. März 2023

Anmelder: Palme group GmbH 🇦🇹

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3725199
Aktenzeichen
EP19172755
Anmeldetag
6. Mai 2019
Veröffentlichung
1. März 2023
Erteilung
1. März 2023
Rechtsraum
EP
IPC
A47K3/30A47B91/10A47K3/17E04G5/02
Offizieller Volltext

Abstract

Bereitgestellt wird eine Bodenhalterung (1) einer Haltestange (5) einer Duschtür, einer Duschtrennwand, einer sanitären Trennwand oder ähnlichem mit einer Bodenplatte (3), die bodenseitig eine plane Auflagefläche (6) besitzt, und mit einer Tragplatte (4), die auf der der Auflagefläche (6) gegenüberliegenden Seite mit der Bodenplatte (3) verbundenen ist und die zur Befestigung an einem Ende der Haltestange (5) geeignet ist. Diese Bodenhalterung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (3) um eine Achse schwenkbar mit der Tragplatte (4) verbunden ist und die Achse einerseits parallel zur Auflagefläche (6) der Bodenplatte (3) und andererseits derart oberhalb der Bodenplatte (3) angeordnet ist , dass ein Verschwenken der Traglatte (4) zur Bodenplatte (3) möglich ist. Die Bodenhalterung (1) kann erst nach Abschluss der Bodenleger Arbeiten und insbesondere der Boden-Fliesenarbeiten in beispielsweise einem Badezimmer an dem gewünschten Ort angebracht und befestigt werden kann und verbleibt dann fest an diesem Ort.

Anmelder

Firma
Palme group GmbH
Land
🇦🇹 Österreich
Kanzlei
Meissner Bolte Patentanwälte Bremen, Deutschland

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