Trockenmörtelmischung zur Herstellung eines Drainagemörtels und Verfahren unter Verwendung Dieser Trockenmörtelmischung

EP4001239 Art B1 7. Mai 2025

Anmelder: Sievert Baustoffe SE & Co. KG, Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4001239
Aktenzeichen
EP20208095
Anmeldetag
17. November 2020
Veröffentlichung
7. Mai 2025
Erteilung
7. Mai 2025
Rechtsraum
EP
IPC
C04B28/06
Offizieller Volltext

Abstract

Trockenmörtelmischung zur Herstellung eines Drainagemörtels enthaltend, 20 bis 40 Gew.-% einer Bindemittelmischung, 1 bis 5 Gew.-% hydrophile, inerte Fasern, optional 0 bis 40 Gew.-% weitere Zuschlagstoffe und Gesteinskörnung bis zum Erreichen von 100 Gew.-%. Dabei sind in der Bindemittelmischung bezogen auf die Trockenmörtelmischung 1 bis 10 Gew.-% einer ersten Bindemittelkomponente bestehend aus amorphem CSA-Zement oder mit Schwefeltrioxid versetztem, amorphen CA-Zement, 0,1 bis 5 Gew.-% Branntkalk als zweite Bindemittelkomponente, 5 bis 15 Gew.-% Tonerdezement als dritte Bindemittelkomponente und 1 bis 15 Gew.-% CEM I R-Zement als vierte Bindemittelkomponente enthalten

Anmelder

Firmen
Sievert Baustoffe SE & Co. KG
Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
Kanzlei
Busse & Busse Osnabrück, Deutschland

Kanzlei in Osnabrück mit dem Leitsatz „in Osnabrück zu Hause und weltweit vernetzt“. Deckt neben Patent- und Gebrauchsmusterarbeit auch Marken-, Design- und Urheberrecht sowie Wettbewerbsrecht, Produktsicherheit und Datenschutz aus einer Hand ab.

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