Kammer zum Härten von Baustoffen

EP4108402 Art B1 15. Oktober 2025

Anmelder: Robert Thomas Metall- und Elektrowerke GmbH & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4108402
Aktenzeichen
EP22180122
Anmeldetag
21. Juni 2022
Veröffentlichung
15. Oktober 2025
Erteilung
15. Oktober 2025
Rechtsraum
EP
IPC
B28B11/24F27B17/00F27D1/00
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Kammer (1) zum Härten von Baustoffen, wobei die Kammer (1) aus auf einer Bodenplatte (5) aufgebauten, untereinander isolierten Blechelementen, welche Wände (2) und eine Decke (3) bilden, besteht, soll so weitergebildet werden, dass sie kostengünstig hergestellt und betrieben werden kann und sowohl als Härtekammer für Betonsteine als auch für mittels CO2 härtende Baustoffe geeignete ist. Dazu wird vorgeschlagen, dass die Wände (2) und/oder Decke (3) aus im wesentliche gasdicht miteinander verbundenen, selbstragenden, doppelwandigen Blechelementen (4) bestehen, und dass die doppelwandigen Blechelemente (4) der Zu- und/oder Abführung sowie Verteilung eines gasförmigen Härtemediums von außerhalb der Kammer (1) in deren Innenraum dient.

Anmelder

Firma
Robert Thomas Metall- und Elektrowerke GmbH & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
Kanzlei
Hemmerich & Kollegen Siegen, Deutschland

1995 als Ausgliederung aus der Patentabteilung der SMS group entstanden, vertritt den Anlagenbaukonzern bis heute. Neben Siegen zweites Büro in Neuss, deckt neben Patenten und Gebrauchsmustern auch Marken, Designs und IP-Due-Diligence ab.

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