Flügelanordnung

EP4174265 Art A1 3. Mai 2023

Anmelder: Gretsch-Unitas GmbH Baubeschläge 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4174265
Aktenzeichen
EP21204868
Anmeldetag
26. Oktober 2021
Veröffentlichung
3. Mai 2023
Rechtsraum
EP
IPC
E05C9/00E05C17/28
Offizieller Volltext

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Flügelanordnung (10), mit einem Rahmen (12) und einem schwenkbar am Rahmen (12) gelagerten Flügel (14) einer Tür oder eines Fensters, wobei eine Öffnungsbegrenzungseinrichtung (40) vorgesehen ist, die ein Verschwenken des Flügels (14) relativ zum Rahmen (12) nur bis zu einer teilweise geöffneten Stellung zulässt, wobei die Öffnungsbegrenzungseinrichtung (40) eine Schaltstange (46), eine Führungseinrichtung (48) und einen Schwenkarm (44) aufweist, wobei die Führungseinrichtung (48) eine einends geschlossene Führungsnut (52) aufweist, wobei in der teilweise geöffneten Stellung des Flügels der Schwenkarm mit einem Zapfen (50) in die Führungsnut eingreift und an deren geschlossenem Ende (76) anliegt, wobei eine Selbstverriegelungseinrichtung (42) vorgesehen ist, welche dazu eingerichtet ist, den Zapfen selbsttätig derart zu verriegeln, dass der Zapfen dann, wenn er an dem geschlossenen Ende der Führungsnut anliegt, in der Führungsnut gefangen ist.

Anmelder

Firma
Gretsch-Unitas GmbH Baubeschläge
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Gretsch-Unitas

Deutsches Unternehmen der Gretsch-Unitas-Gruppe, das Baubeschläge sowie Sicherheits- und Zutrittssysteme für Fenster und Türen herstellt.

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