Spannfeder zum Niederhalten eines Gleiskörperelements

EP4332300 Art B1 12. November 2025

Anmelder: voestalpine Turnout Technology Zeltweg GmbH, voestalpine Railway Systems GmbH 🇦🇹

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4332300
Aktenzeichen
EP22020414
Anmeldetag
29. August 2022
Veröffentlichung
12. November 2025
Erteilung
12. November 2025
Rechtsraum
EP
IPC
E01B9/30E01B9/48
Offizieller Volltext

Abstract

Bei einer Spannfeder (1) zum Niederhalten eines Gleiskörperelements, wie z.B. eines Schienenfußes einer Schiene, umfassend einen U-förmigen Hauptabschnitt, der einen U-Bogen (2), einen an der einen Seite des U-Bogens (2) angeordneten ersten Schenkel (3) und einen an der anderen Seite des U-Bogens (2) angeordneten zweiten Schenkel (4) aufweist, ist an dem ersten Schenkel (3) ein hakenförmig nach innen gebogener, an einem Niederhalter (12) abstützbarer Halteabschnitt (5) und an dem zweiten Schenkel (4) ein zum Halteabschnitt (5) hin oder von diesem weg umgebogener Endabschnitt (6) ausgebildet, wobei der U-Bogen (2) einen Torsionsabschnitt ausbildet, sodass über den umgebogenen Endabschnitt (6) eine Niederhaltekraft auf das Gleiskörperelement aufbringbar ist.

Anmelder

Firmen
voestalpine Turnout Technology Zeltweg GmbH
voestalpine Railway Systems GmbH
Land
🇦🇹 Österreich
Kanzlei
Haffner und Keschmann Patentanwälte GmbH Wien, Österreich

Geht auf eine Wiener Kanzlei zurück, deren Leitung Thomas Haffner 1981 übernahm, betreute Jahrzehnte in Patent-, Marken- und Designfragen. Seit Juni 2024 in Sonn Patentanwälte aufgegangen, die sich auf Chemie, Pharma, Mechanik und das Einheitliche Patentgericht spezialisiert.

552
Patente gesamt
1
Patentanwälte
1
Standorte
Weitere Vertreter

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach.

Kontakt aufnehmen