Schadensbegrenzung nach Malware-Infektion eines Mobilfunkfähigen Endgeräts
Anmelder: Deutsche Telekom AG 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP4425829
- Aktenzeichen
- EP23159643
- Anmeldetag
- 2. März 2023
- Veröffentlichung
- 4. September 2024
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- H04L9/40H04W12/08H04W12/126H04W12/128
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Lösung zur Schadensbegrenzung nach der Infektion eines mit Computerfunktionalitäten ausgestatteten mobilfunkfähigen Endgerätes, nämlich eines Mobile Terminal MT (1) mit Malware. Eine eingetretene Infektion des MT (1) mit einer Schadsoftware wird dabei detektiert durch dafür ausgebildete Netzwerkeinrichtungen (2) des Betreibers des Mobilfunknetzes, zu dessen Verwendung ein mit dem MT (1) genutztes Teilnehmeridentifikationsmodul SIM den Nutzer des MT (1) berechtigt. Im Falle dessen, dass bei einem MT (1) eine Infektion detektiert worden ist, wird gemäß der vorgeschlagenen Lösung für das von der Infektion mit der Schadsoftware betroffene MT (1) unter Rückgriff auf die für dieses MT (1) durch die Netzwerkeinrichtungen (2) des Netzbetreibers ermittelte Internationale Identitätsnummer für mobile Geräte IMEI der Datenverkehr gesperrt. Das heißt es erfolgt für dieses MT (1) eine IMEI-basierte Sperrung des aus- und eingehenden Datenverkehrs, nämlich des an ein verfügbares Datenvolumen gebundenen Datenverkehrs.
Anmelder
- Firma
- Deutsche Telekom AG
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
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Fachgebiete
Entstand im Februar 2013 aus dem Zusammenschluss der Berliner Praxis von Peter-Michael Nern mit der Bielefelder Kanzlei Brandt, Sitz im Technologiepark Adlershof. Berät gezielt, ob Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design der passende Schutz für eine Erfindung ist.
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