Flügelanordnung

EP4667690 Art A1 24. Dezember 2025

Anmelder: Gretsch-Unitas GmbH Baubeschläge 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4667690
Aktenzeichen
EP24182684
Anmeldetag
17. Juni 2024
Veröffentlichung
24. Dezember 2025
Rechtsraum
EP
IPC
E05C9/00E05C17/28
Offizieller Volltext

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Flügelanordnung (10), mit einem Rahmen (12) und einem Flügel (14), wobei eine Öffnungsbegrenzungseinrichtung (40) vorgesehen ist, die ein Verschwenken des Flügels (14) relativ zum Rahmen (12) nur bis zu einer teilweise geöffneten Stellung zulässt, wobei die Öffnungsbegrenzungseinrichtung (40) eine Schaltstange (42), eine Kerbplatte (44) und einen Scherenarm (46) aufweist, wobei die Schaltstange (42) am Flügel (14) entlang einer Längsrichtung (54) verschieblich geführt ist, wobei die Kerbplatte (44) am Flügel (14) fixiert ist und die Schaltstange (42) und die Kerbplatte (44) einander entlang der Längsrichtung (54) zumindest teilweise überlappen, wobei die Schaltstange (42) mittels einer Treibstange (50, 52) mit einer Handhabe (38) gekoppelt ist, wobei der Scherenarm (46) schwenkbar am Rahmen (12) montiert ist und einen Zapfen (60) aufweist, der zumindest in der teilweise geöffneten Stellung des Flügels (14) in eine Führungsnut (62) eingreift, wobei der Zapfen (60) in der teilweise geöffneten Stellung am geschlossenen Ende (64) der Führungsnut (62) in einer in der Kerbplatte (44) ausgebildeten Ausnehmung (65) angeordnet ist, wodurch ein Verschwenken des Flügels (14) in Öffnungsrichtung begrenzt ist.

Anmelder

Firma
Gretsch-Unitas GmbH Baubeschläge
Land
🇩🇪 Deutschland
🇩🇪 Gretsch-Unitas

Deutsches Unternehmen der Gretsch-Unitas-Gruppe, das Baubeschläge sowie Sicherheits- und Zutrittssysteme für Fenster und Türen herstellt.

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