Autoklav mit einer Sicherheitseinrichtung ein einem Ausblasbehälter, Reinraum und Verfahren zum Betreiben des Autoklavs

EP4792838 19. August 2026

Anmelder: Systec GmbH & Co. KG 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4792838
Anmeldetag
12. Februar 2026
Veröffentlichung
19. August 2026
Rechtsraum
EP
IPC
A61L2/07
Offizieller Volltext

Abstract

1. Autoklav (100) zum Sterilisieren von Gegenständen, insbesondere von mit Mikroorganismen kontaminierten labortechnischen, medizinischen oder pharmazeutischen Geräten oder Produkten, mittels erhitztem, unter Druck stehendem Wasserdampf, wobei der Autoklav (100) mindestens einen druckfesten Autoklavbehälter (101) mit einer oder mehreren druckdicht verschließbaren Zugangsöffnungen, einen Dampfgenerator mit einer Heizeinrichtung und eine Sicherheitseinrichtung aufweist, wobei über eine Berstscheibe (104), ein Sicherheitsventil (105) und eine Ausblasleitung (102) der Autoklavbehälter (101) mit einem Ausblasbehälter (103) im S3/S4 Bereich verbunden ist,dadurch gekennzeichnet,dass der Autoklavbehälter (101) und der Ausblasbehälter (103) derart dimensioniert sind, dass der Ausblasbehälter (103) innerhalb des Autoklavbehälters (101) oder der Autoklavbehälter angeordnet ist.

Anmelder

Firma
Systec GmbH & Co. KG
Land
🇩🇪 Deutschland
Kanzlei
Schulze Horn Münster, Deutschland

Fachanwaltskanzlei Schulze Horn für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Münster, geführt von Rechtsanwältin Kathrin Schulze Horn.

58
Patente gesamt
1
Patentanwälte
1
Standorte

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