Gateanordnung, insbesondere für ein Personentransportsystem
Anmelder: Scheidt & Bachmann GmbH 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP4797229
- Anmeldetag
- 5. Februar 2026
- Veröffentlichung
- 26. August 2026
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- G07C9/15
Abstract
Gateanordnung (100, 300), insbesondere für ein Personentransportsystem (350), umfassend mindestens ein Gate (102, 302.1, 302.2) mit einem ersten Gatekörper (104) und einem benachbart zu dem ersten Gatekörper (104) angeordneten zweiten Gatekörper (106), wobei der erste Gatekörper (104) und der zweite Gatekörper (106) einen Durchgang (108) zwischen einem Kontrollbereich (110, 310) und einem Nicht-Kontrollbereich (112, 312) definieren, und mit mindestens einem durch mindestens einen Aktor (118, 120, 318) des Gates (102, 302.1, 302.2) zwischen einer geöffneten Position und einer geschlossenen Position bewegbaren Sperrelement (114, 116, 314), eine Aktorsteuereinrichtung (126, 128, 326), eingerichtet zum Ansteuern des Aktors (118, 120, 318) derart, dass der Aktor (118, 120, 318) das Sperrelement (114, 116, 314) in eine vorgegebene Position bewegt, wobei die Aktorsteuereinrichtung (126, 128, 326) eingerichtet ist zum Ansteuern des Aktors (118, 120, 318) derart, dass der Aktor (118, 120, 318) bei Einwirken mindestens einer externen Kraft auf das Sperrelement (114, 116, 314) eine Stellkraft entgegen der externen Kraft bis zu einer maximal zulässigen Stellkraft erzeugt, mindestens eine Belegungszustandserfassungseinrichtung (368), eingerichtet zum Erfassen eines Belegungszustands des Gates (102, 302.1, 302.2) auf einer Kontrollbereichsseite (136) des Sperrelements (114, 116, 314) und/oder auf einer Nicht-Kontrollbereichsseite (134) des Sperrelements (114, 116, 314), mindestens eine Krafterfassungseinrichtung (370), eingerichtet zum Erfassen mindestens eines die Stellkraft verursachenden Kraftparameters, wobei die Stellkraft der einwirkenden externen Kraft entgegenwirkt, und die mindestens eine Aktorsteuereinrichtung (126, 128, 326) eingerichtet ist zum Anpassen der maximal zulässigen Stellkraft des Aktors (118, 120, 318), basierend auf dem mindestens einen erfassten Kraftparameter und dem erfassten Belegungszustand.
Anmelder
- Firma
- Scheidt & Bachmann GmbH
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
Fachgebiete
Vertreten von
-
Cohausz & Florack
Cohausz & Florack · Düsseldorf