Verfahren zur Erfassung an einem Atemübungsgerät Durchgeführter Atemübungen

EP4802997 9. September 2026

Anmelder: CEGLA Medizintechnik GmbH 🇩🇪

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4802997
Anmeldetag
7. November 2025
Veröffentlichung
9. September 2026
Rechtsraum
EP
IPC
A61B5/087, A61B7/00, A63B23/18
Offizieller Volltext

Abstract

Zur Durchführung von Atemübungen mit einem Atemübungsgerät ist vorgesehen, dass das Atemübungsgerät aus einem Gehäuse mit einem Strömungskanal besteht, in dem ein der Intensität und/oder dem Schwingfrequenzverlauf und/oder der Dauer und/oder der Amplitude nach mithilfe eines Datenverarbeitungsgerätes erfassbares, durch die Atemluft eines Anwenders beeinflusstes Strömungsgeräusch erzeugt wird. Dieses Strömungsgeräusch wird durch ein Mikrofon erfasst und an eine Auswerteeinheit weitergeleitet, welche es hinsichtlich der genannten Parameter analysiert. Das System gibt dem Anwender Echtzeit-Rückmeldungen zur Atemtechnik und ermöglicht individuelle Anpassungen der Therapie. Es umfasst auch Funktionen zur Erfassung von Atemmustern, Ruhephasen und der Einstellung einer variablen oder statischen Stenose im Strömungskanal. Das Verfahren nutzt elektronische Kommunikationsmittel und kann in dem Atemübungsgerät, oder auch in einem Smartphone oder Wearable oder anderen Geräten integriert werden. Es bietet eine präzise Überwachung und Auswertung der Atemübungen, um die Effektivität der Übungen zu maximieren.

Anmelder

Firma
CEGLA Medizintechnik GmbH
Land
🇩🇪 Deutschland
Kanzlei
Geitz Patentanwälte PartG mbB Freiburg, Deutschland

1969 von Dr.-Ing. Heinrich Geitz in Reutlingen gegründet, ist Geitz heute auch in Freiburg, Stuttgart, Friedrichshafen und Karlsruhe vertreten. Sie versteht sich als ausgelagerte Patentabteilung ihrer Mandanten mit persönlichem Engagement statt reiner Verfahrensabwicklung, in Baden-Württemberg, Deutschlands anmeldestärkster Region.

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Patentanwälte
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