Füllventileinheit

EP2481856 Art B1 13. September 2017

Anmelder: Geberit International AG 🇨🇭

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP2481856
Aktenzeichen
EP11152535
Anmeldetag
28. Januar 2011
Veröffentlichung
13. September 2017
Erteilung
13. September 2017
Rechtsraum
EP
IPC
E03D1/32
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Ventilanordnung (1) für die Befüllung eines Sanitärartikels (2), insbesondere eines Spülkastens, umfasst ein Anschlusselement (5) zur Verbindung der Ventilanordnung (1) mit einer Versorgungsleitung (4), ein Sperrventil (6) zur manuellen Sperrung des Zuflusses von der Versorgungsleitung und ein Schwimmerventil (7) mit einem Schwimmer (13). Der Schwimmer (7) ist durch einen ansteigenden Wasserspiegel (14) im Sanitärartikel (2) bewegbar und das Schwimmerventil (7) bei Erreichen eines vordefinierten Wasserstandes schliesst. Das Anschlusselement (5), das Sperrventil (6) und das Schwimmerventil (7) stellen einen Durchflusskanal (3) bereit, so dass Wasser von der Versorgungsleitung (4) in den Innenraum (12) des Sanitärartikels (2) zuführbar ist. Die Ventilanordnung (1) umfasst weiter mindestens ein Orientierungselement (15), über welches das Schwimmerventil (7) im Sanitärartikel (2) ausrichtbar ist.

Anmelder

Firma
Geberit International AG
Land
🇨🇭 Schweiz
🇨🇭 Geberit

Schweizer Unternehmen der Sanitärtechnik mit Sitz in Rapperswil-Jona. Entwickelt und produziert Sanitärsysteme, Rohrleitungstechnik und Badausstattung für den Bausektor.

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Kanzlei
Isler & Pedrazzini AG Zürich, Schweiz

Isler & Pedrazzini AG wurde 1910 in Zürich gegründet und zählt zu den größten und führenden IP-Kanzleien der Schweiz. Sie berät national wie international zu Patenten, Marken, Designs und Urheberrecht sowie zu Datenschutz und Lizenzverträgen, mit Mandanten von Start-ups bis Großkonzernen.

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