Rohrklemmanordnung

EP2497989 Art B1 11. Juni 2014

Anmelder: Geberit International AG 🇨🇭

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP2497989
Aktenzeichen
EP11157853
Anmeldetag
11. März 2011
Veröffentlichung
11. Juni 2014
Erteilung
11. Juni 2014
Rechtsraum
EP
IPC
F16L33/025F16L33/207
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Rohrklemme (1) zum Verbinden eines Rohres (2) mit einem in ein Ende des Rohres (2) einsteckbaren Anschlussstück (3), mit einem Klemmring (4), der entlang seines Umfanges einen ringförmigen Abschnitt (5) und ein sich radial nach aussen erstreckendes Ohr (6) aufweist, das von einem Werkzeug zusammenpressbar ist. Die Rohrklemme (1) umfasst weiter ein durch den Klemmring (4) zusammenpressbarer Spannring (7), welcher mit einem Spannabschnitt (8) mindestens teilweise in den ringförmigen Abschnitt (5) einragt, und das Rohr (2) mit dem Spannabschnitt (8) im wesentlichen vollständig umgibt, wobei der Spannabschnitt (8) über mindestens einen Schlitz (9) verfügt, dessen lichte Weite im zusammengepressten Zustand des Klemmrings (4) annähernd oder ganz aufhebbar ist.

Anmelder

Firma
Geberit International AG
Land
🇨🇭 Schweiz
🇨🇭 Geberit

Schweizer Unternehmen der Sanitärtechnik mit Sitz in Rapperswil-Jona. Entwickelt und produziert Sanitärsysteme, Rohrleitungstechnik und Badausstattung für den Bausektor.

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Kanzlei
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Isler & Pedrazzini AG wurde 1910 in Zürich gegründet und zählt zu den größten und führenden IP-Kanzleien der Schweiz. Sie berät national wie international zu Patenten, Marken, Designs und Urheberrecht sowie zu Datenschutz und Lizenzverträgen, mit Mandanten von Start-ups bis Großkonzernen.

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