Messeranordnung einer Heckenschere
Anmelder: Andreas Stihl AG & Co. KG 🇩🇪
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP2554038
- Aktenzeichen
- EP12005589
- Anmeldetag
- 1. August 2012
- Veröffentlichung
- 25. Juli 2018
- Erteilung
- 25. Juli 2018
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- A01G3/053
Abstract
Die Erfindung betrifft einen Messerbalken einer motorisch angetriebenen Heckenschere mit zwei Schermessern (2, 2'). Mindestens ein Schermesser (2, 2') ist um einen Hub (h, h') zwischen zwei Umkehrpunkten (h 0 , h 1 , h 0 ', h 1 ') gegenläufig zum anderen Schermesser (2', 2) oszillierend bewegbar. Beide Schermesser (2, 2') weisen gegeneinander wirkende, in Abständen zueinander angeordnete Schneidzähne (5, 6, 7, 5', 6', 7') auf und sind zumindest teilweise mit Scherschneiden zum spanlosen, scherenden Durchtrennen von Schnittgut versehen. Ein erster Schneidzahn (5, 5') des einen Schermessers (2, 2') liegt in den beiden Umkehrpunkten zumindest teilweise in Überdeckung mit einem ersten bzw. zweiten Schneidzahn (5', 6', 5, 6) des anderen Schermessers (2', 2). Der Messerbalken weist mindestens einen Trimmschnittbereich (9) auf, in dem der erste Schneidzahn (5, 5') des einen Schermessers (2, 2') zwischen seinen beiden Umkehrpunkten einen zwischen dem ersten und dem zweiten Schneidzahn (5', 6', 5, 6) des anderen Schermessers (2', 2) liegenden dritten Schneidzahn (7', 7) vollständig überstreicht.
Anmelder
- Firma
- Andreas Stihl AG & Co. KG
- Land
- 🇩🇪 Deutschland
Deutscher Hersteller von Motorgeräten mit Sitz in Waiblingen, gegründet 1926. Stihl entwickelt und produziert Motorsägen, Freischneider, Gartengeräte und Forsttechnik.
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Fachgebiete
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