Sanitärartikelanordnung

EP3647504 Art B1 24. August 2022

Anmelder: Geberit International AG 🇨🇭

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP3647504
Aktenzeichen
EP18203953
Anmeldetag
1. November 2018
Veröffentlichung
24. August 2022
Erteilung
24. August 2022
Rechtsraum
EP
IPC
E03D9/02E03D9/03
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Sanitärartikelanordnung (1) umfasst einen Sanitärartikel (2) mit einem Aufnahmebecken (3) mit einer das Aufnahmebecken (3) begrenzenden Seitenwand (4), einem oberen Rand (5), einem im unteren Bereich (6) des Aufnahmebeckens (3) angeordneter Abfluss und einem Kanal (7) zur Zuführung von Spülwasser in das Aufnahmebecken (3), wobei der Kanal (7) mit seinem Kanalauslass (8) über einen Durchbruch (9) durch die Seitenwand (4) in das Aufnahmebecken (3) mündet und einen Einsatz (10) mit einer Aufnahme (11) aufweist, in welcher ein wasserlösliches Reinigungselement (R) platziert ist, welches durch das durch den Einsatz (10) hindurchfliessende Spülwasser auflösbar ist und dass der Einsatz (10) über den Kanalauslass (8) bzw. den Durchbruch (9) vom Aufnahmebecken (3) her in den Kanal (7) einsetzbar ist.

Anmelder

Firma
Geberit International AG
Land
🇨🇭 Schweiz
🇨🇭 Geberit

Schweizer Unternehmen der Sanitärtechnik mit Sitz in Rapperswil-Jona. Entwickelt und produziert Sanitärsysteme, Rohrleitungstechnik und Badausstattung für den Bausektor.

527 Patente in unserer Datenbank

Kanzlei
Isler & Pedrazzini AG Zürich, Schweiz

Isler & Pedrazzini AG wurde 1910 in Zürich gegründet und zählt zu den größten und führenden IP-Kanzleien der Schweiz. Sie berät national wie international zu Patenten, Marken, Designs und Urheberrecht sowie zu Datenschutz und Lizenzverträgen, mit Mandanten von Start-ups bis Großkonzernen.

3.419
Patente gesamt
11
Patentanwälte
1
Standorte

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach.

Kontakt aufnehmen