Sanitäranordnung
Anmelder: Geberit International AG 🇨🇭
Details
- Veröffentlichungs-Nr.
- EP4726121
- Anmeldetag
- 10. Oktober 2024
- Veröffentlichung
- 15. April 2026
- Rechtsraum
- EP
- IPC
- E03D1/38, E03D11/13
Abstract
Eine Sanitäranordnung (1) umfasst einen Sanitärartikel (2), insbesondere eine Toilettenschüssel, mit einem Wasserführungsabschnitt (3), der einen Eingang (4) aufweist, ein Einlaufrohr (5) mit einer Seitenwand (6), die einen Rohrabschnitt (7) mit einem ersten Rohrende (8) und einem zweiten Rohrende (9) seitlich umgibt, wobei das zweite Rohrende (9) wasserführend mit dem Eingang (4) in Verbindung steht, und einen Haltebügel (11), mit welchem das Einlaufrohr (5) mit dem Sanitärartikel (2) verbindbar ist, wobei der Sanitärartikel (2) mindestens eine Rastaufnahme (13) aufweist und der Haltebügel (11) mindestens ein Rastelement (14) aufweist, welches mindestens eine Rastelement (14) im montierten Zustand verrastend in die mindestens eine Rastaufnahme (13) eingreift.
Anmelder
- Firma
- Geberit International AG
- Land
- 🇨🇭 Schweiz
Schweizer Unternehmen der Sanitärtechnik mit Sitz in Rapperswil-Jona. Entwickelt und produziert Sanitärsysteme, Rohrleitungstechnik und Badausstattung für den Bausektor.
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