Sanitäranordnung

EP4726121 15. April 2026

Anmelder: Geberit International AG 🇨🇭

Details

Veröffentlichungs-Nr.
EP4726121
Anmeldetag
10. Oktober 2024
Veröffentlichung
15. April 2026
Rechtsraum
EP
IPC
E03D1/38, E03D11/13
Offizieller Volltext

Abstract

Eine Sanitäranordnung (1) umfasst einen Sanitärartikel (2), insbesondere eine Toilettenschüssel, mit einem Wasserführungsabschnitt (3), der einen Eingang (4) aufweist, ein Einlaufrohr (5) mit einer Seitenwand (6), die einen Rohrabschnitt (7) mit einem ersten Rohrende (8) und einem zweiten Rohrende (9) seitlich umgibt, wobei das zweite Rohrende (9) wasserführend mit dem Eingang (4) in Verbindung steht, und einen Haltebügel (11), mit welchem das Einlaufrohr (5) mit dem Sanitärartikel (2) verbindbar ist, wobei der Sanitärartikel (2) mindestens eine Rastaufnahme (13) aufweist und der Haltebügel (11) mindestens ein Rastelement (14) aufweist, welches mindestens eine Rastelement (14) im montierten Zustand verrastend in die mindestens eine Rastaufnahme (13) eingreift.

Anmelder

Firma
Geberit International AG
Land
🇨🇭 Schweiz
🇨🇭 Geberit

Schweizer Unternehmen der Sanitärtechnik mit Sitz in Rapperswil-Jona. Entwickelt und produziert Sanitärsysteme, Rohrleitungstechnik und Badausstattung für den Bausektor.

527 Patente in unserer Datenbank

Kanzlei
Isler & Pedrazzini AG Zürich, Schweiz

Isler & Pedrazzini AG wurde 1910 in Zürich gegründet und zählt zu den größten und führenden IP-Kanzleien der Schweiz. Sie berät national wie international zu Patenten, Marken, Designs und Urheberrecht sowie zu Datenschutz und Lizenzverträgen, mit Mandanten von Start-ups bis Großkonzernen.

3.419
Patente gesamt
11
Patentanwälte
1
Standorte

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach.

Kontakt aufnehmen